Autoführerschein mit 17 Jahren

L17-Führerschein

Informationen

Die L17-Führerscheinausbildung ermöglicht es Jugendlichen, bereits mit 17 Jahren den Autoführerschein zu besitzen und somit einen PKW zu lenken.

Die Ausbildung für den L17 (“vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B”) kann mit 15 1/2 Jahren, gemeinsam mit einer berechtigten Begleitperson, begonnen werden. Mit dieser Begleitperson darf der/die Jugendliche Fahrpraxis erwerben. Es wird nur ein Teil der Ausbildung in der Fahrschule absolviert.

Voraussetzungen

Bewerber/Bewerberin

  • mindestens 15 1/2 Jahre alt und verkehrszuverlässig
  • Körperliche und geistige Reife: Bestätigung durch eine erziehungsberechtigte Person oder eine verkehrspsychologische Untersuchung
  • Zustimmungserklärung einer erziehungsberechtigten Person, falls abweichend von der Begleitperson
  • Gesundheitliche Eignung (Ärztliche Untersuchung)
  • Ein oder zwei Begleitpersonen nennen

Begleitperson

  • Besitz der Lenkberechtigung Klasse B seit mindestens 7 Jahren
  • Während der letzten drei Jahre tatsächlich gefahren
  • Innerhalb der letzten drei Jahre kein schwerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften
  • Eine Begleitperson kann grundsätzlich nur zwei Jugendliche innerhalb von zwölf Monaten unentgeltlich begleiten

L17-Prüfung

Theorieprüfung

  • mindestens 15 1/2 Jahre alt
  • 32 Theoriestunden
  • jeder Kurs muss mindestens 1 x absolviert werden

Fahrprüfung

  • vollendetes 17. Lebensjahr
  • bestandene Theorieprüfung
  • Nachweis von 3.000 km Ausbildungsfahrt und Absolvierung von zwei Beobachtungsfahrten
  • Perfektionsschulung im Umfang von drei Fahrlektionen

Hilfreiche Links

L17-Fahrten

Gültigkeit und Probezeit

  • Der L17-Führerschein gilt in Österreich bis zum 18. Lebensjahr. 
    Wenn in Deutschland, Dänemark, Großbritannien oder Nordirland nicht wohnhaft, dann gilt er auch dort.
  • Alkoholverbot in Probezeit: Die Bestimmungen der Probezeit gelten bis zum 21. Lebensjahr.
Zu den Unterlagen

Ausbildungsfahrten

  • Pro Tag dürfen maximal 200 km gefahren werden
  • 1.000 km sind auf mindestens 14 Tage verteilt zu fahren
  • Die Bewilligung für die Ausbildungsfahrt ist immer mitzuführen
  • Das Fahrzeug muss vorne und hinten mit je einer blauen Tafel – weiße Aufschrift “L 17” – und mit einer weißen Tafel – schwarze Aufschrift “Ausbildungsfahrt” – gekennzeichnet sein
  • Das Fahrtenprotokoll ist wahrheitsgetreu und genau zu führen. Jede Ausbildungsfahrt ist vom Bewerber/von der Bewerberin und der jeweiligen Begleitperson zu unterschreiben
  • Das Alkoholverbot gilt für den Bewerber oder die Bewerberin und die Begleitperson
  • Die Begleitperson achtet darauf, dass alle Verkehrsvorschriften eingehalten werden und darf den/die Lernende nicht in Situationen bringen, denen er/sie nicht gewachsen ist
  • Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich absolviert werden

L17-Ablauf

Fahrschule

1. Antragstellung

2. Grundausbildung in der Fahrschule

  • 32 Theorielektionen
  • 12 Fahrlektionen
  • Bei der letzten Fahrlektion: Individuelles Gespräch des Ausbildners oder der Ausbildnerin mit dem Bewerber/der Bewerberin und der Begleitperson. Gilt als Vorbereitung auf die Ausbildungsfahrt

3. Theoretische Einweisung in der Fahrschule

  • Nach Absolvierung der Grundausbildung und der theoretischen Einweisung erfolgt die Bestätigung durch die Fahrschule an die Bezirkshauptmannschaft
  • Die Bewilligung für die Absolvierung der Ausbildungsfahrten wird von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt
  • Das Fahrtenprotokoll kann in der Fahrschule abgeholt werden

Ausbildungsfahrten

1. Ausbildungsfahrt über die ersten 1.000 km beginnen

Fahrtenprotokoll-Blatt verwenden!

2. Nach den ersten 1.000 gefahrenen Kilometern

  • Begleitende Schulung in der Fahrschule: Durchführung einer Ausbildungsfahrt unter Beobachtung des Fahrlehrers/der Fahrlehrerin und im Beisein einer Begleitperson
  • Abgabe des Fahrtenprotokoll beim Fahrlehrer/bei der Fahrlehrerin

3. Beginn der Ausbildungsfahrt über die nächsten 1.000 km

Neues Fahrtenprotokoll-Blatt verwenden!

4. Nach 2.000 gefahrenen Kilometern

  • Begleitende Schulung in der Fahrschule: Durchführung einer Ausbildungsfahrt unter Beobachtung des Fahrlehrers/der Fahrlehrerin und im Beisein einer Begleitperson
  • Abgabe des Fahrtenprotokoll beim Fahrlehrer/bei der Fahrlehrerin

5. Beginn der Ausbildungsfahrt über die letzten 1.000 km

Neues Fahrtenprotokoll-Blatt verwenden!

6. Nach 3.000 gefahrenen Kilometern

Perfektionsschulung im Umfang von drei Fahrlektionen ohne Begleitperson